Impfpflicht für Gesundheitsberufe
Der Bundestag hat eine begrenzte Impfpflicht für das Gesundheitspersonal beschlossen.
Inhalt des Beschlusses ist es, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen und in Kliniken, vorerst bis zum 15.03.2022 befristet, einen Nachweis über ihren Status als Geimpft oder Genesen erbringen müssen.
So sinnvoll diese Entscheidung auf den ersten Blick erscheinen mag - ungeachtet der Wirkung der "Impfstoffe" und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, so werden diese Maßnahmen genau das Gegenteil von dem erreichen, was man damit bezwecken will.
Es wird hierdurch zu einer neuen Belastung des Gesundheits- und Pflegesystems kommen, da schon eine Vielzahl von Beschäftigten in dieser Branche zum Ausdruck gebracht haben, sich nicht impfen lassen zu wollen und eher eine Kündigung in Kauf nehmen werden. Demzufolge werden die Betreuung und die Pflege noch schwierigeren Zeiten entgegen sehen und noch mehr Intensivbetten werden nicht mehr belegt werden können.
Datenquelle: Bild.de (Bundestag beschließt Impfpflicht für Gesundheitspersonal)
